1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Weißenburg i. Bay. vom 28.09.2023, Az. GU-8282-12, aufgehoben.
2. Das Amtsgericht - Grundbuchamt - Weißenburg wird angewiesen, den mit Schreiben vom 08.08.2023 beantragten grundbuchamtlichen Vollzug der Urkunde des Notars , UVZ-Nr. , vorzunehmen.
3. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 80.000,00 € festgesetzt.
I.
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