1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.5.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts vom 25.5.2016 sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 118.000 € festgesetzt.
5. Die Revision wird zugelassen.
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