Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Grevenbroich vom 24. Juni 2020 aufgehoben.
Das Grundbuchamt wird angewiesen, den Grundbuchberichtigungsantrag der Beteiligten nach Maßgabe der folgenden Gründe erneut zu behandeln und zu bescheiden und ihn hierbei nicht mit der Begründung, es fehle an erforderlichen Erklärungen der Ersatznacherben, zurückzuweisen.
II.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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