Mandatssituation 10.3: Der Wertermittlungsanspruch

Autor: Kampa

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Muster 1 Muster 2

Ihre Mandantin ist die pflichtteilsberechtigte Tochter des Erblassers. Alleinerbin ist die zweite Ehefrau des Vaters. Über den Nachlass hat die Alleinerbin durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses Auskunft erteilt. Daher ist Ihrer Mandantin bekannt, dass sich im Nachlass auch eine größere Immobilie befand. Diese ist jedoch ca. sechs Monate nach dem Erbfall veräußert worden. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Wert der Immobilie lehnt die Alleinerbin mit Hinweis darauf ab, dass das Grundvermögen veräußert und damit der Wert bekannt sei. Ihre Mandantin fragt Sie, welche Möglichkeiten bestehen, um den Wert der Immobilie feststellen zu lassen.

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Eigenständiger Anspruch auf Wertermittlung

Im Nachlass befinden sich häufig auch Vermögenswerte, wie z.B. Unternehmen, Grundstücke und sonstige werthaltige Gegenstände, deren Wert nicht ohne sachverständige Kenntnis beurteilt werden kann. Damit der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch konkret beziffern kann, steht ihm gegen den Erben daher unabhängig vom Auskunftsanspruch auch ein Wertermittlungsanspruch zu.

Keine Identität zwischen Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch