Autor: Klose |
Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Muster
Mit letztwilliger Verfügung hatte die Erblasserin ihre Tochter zur Alleinerbin eingesetzt. Ihr Sohn wurde damit enterbt und möchte seinen Pflichtteilsanspruch geltend machen.
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Siehe hierzu die Checkliste in Mandatssituation 10.2.
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Der Pflichtteilsanspruch nach § 2303 BGB gibt den Abkömmlingen, dem Ehegatten und u.U. den Eltern einen schuldrechtlichen Anspruch auf einen Mindestanteil am Wert des Nachlasses.
Einen Anspruch auf Zahlung des Pflichtteils hat nach § 2303 BGB nur derjenige, der zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört und vom Erblasser durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen ist.
Pflichtteilsberechtigt sind nach § 2303 BGB nur die nächsten Angehörigen des Erblassers (ausführlich hierzu Mandatssituation 10.1). Zu diesem Personenkreis gehören:
WarnhinweisEntferntere Angehörige (Großeltern, Geschwister, Nichten und Neffen usw.) sind nicht pflichtteilsberechtigt. Gleiches gilt für den Lebensgefährten, der mit dem Erblasser in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammengelebt hat. |
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