Mandatssituation 13.4: Oder-Konto

Autor: Papenmeier

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Muster 1 Muster 2

Der Erblasser wurde nach der gesetzlichen Erbfolge von seiner Ehefrau zu 1/2 und von seinem einzigen Sohn zu 1/2 beerbt. Der Sohn berichtet, dass die Ehefrau des Erblassers Inhaberin einer Vorsorgevollmacht und einer Kontovollmacht sei. Er habe von der Bank erfahren, dass die Ehefrau die gemeinsamen Oder-Konten auf sich umgeschrieben habe.

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Grundlage der Kontoumschreibung

Nach dem Sachverhalt ist offen, auf welcher Grundlage die Ehefrau des Erblassers die Konten auf sich umgeschrieben hat. Die Ehefrau könnte als Bevollmächtigte gehandelt haben. Vorsorglich müssen die Vorsorgevollmacht und die Bankvollmacht auch widerrufen werden. In der Praxis nutzt die Ehefrau i.d.R. nicht die Vollmachten, sondern ihre Einzelverfügungsbefugnis.

Einzelverfügungsbefugnis

Die Einzelverfügungsbefugnis ist eine vertragliche Ausgestaltung des Kontovertrags. Grundsätzlich müssen mehrere Kontoinhaber alle Handlungen gemeinschaftlich gegenüber der Bank vornehmen. Bei der Einzelverfügungsbefugnis wird abweichend von diesem Grundsatz im Bankvertrag vereinbart, dass jeder Kontoinhaber allein über das gesamte Konto verfügen kann. Diese Verfügungen gehen zugunsten oder Lasten aller Kontoinhaber.

"Sperrung" des Kontos