Autor: Kraft |
Der Erblasser ist deutscher Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Frankreich. Vor dem Wegzug nach Frankreich hatte der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Stuttgart. Zum Nachlass gehört ein Kontoguthaben bei einer Bank mit Sitz in Düsseldorf und eine in Hamburg belegene Eigentumswohnung. Zur Alleinerbin hat der Erblasser seine in Paris wohnhafte Lebensgefährtin eingesetzt. Eine Rechtswahl hat der Erblasser nicht getroffen. Ihr Mandant, der einzige Sohn des Erblassers, wohnt in Berlin und will seinen Pflichtteil geltend machen. Welcher Gerichtsstand ist eröffnet?
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