Autor: Christ |
Die 55-jährige bereits verwitwete Frau B hat eine Tochter E und einen Sohn O. Sie beabsichtigt, ihnen zu gleichen Teilen den Nachlass zu vermachen. Ihr Vermögen hat einen steuerlichen Wert von 1.400.000 Euro. Ihre Mandantin möchte wissen, wie sie den Vermögensübergang gestalten muss, um die größtmögliche Steuerersparnis für ihre Kinder zu erzielen.
Diese Informationen benötigen Sie von Ihrer Mandantschaft:
1. Vereinfachte Berechnung ohne Berücksichtigung anderer Freibeträge als des persönlichen Freibetrags nach § 16 ErbStG
Würde Frau B versterben und beide Kinder sie zu gleichen Teilen beerben, würde die steuerliche Bereicherung der beiden Kinder jeweils 700.000 Euro betragen; nach Abzug des Freibetrags von 400.000 Euro müsste jedes Kind für steuerpflichtigen Erwerb von 300.000 Euro bei Steuerklasse I Erbschaftsteuer i.H.v. 11 % zahlen, also jeder von beiden 33.000 Euro bzw. beide zusammen 66.000 Euro.
2. Gestaltung zur Vermeidung von Erbschaftsteuer
Überträgt Frau B noch zu Lebzeiten ihren beiden Kindern unentgeltlich jeweils 400.000 Euro, würde eine solche unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden keine Schenkungsteuer auslösen, da dieser Betrag den persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro, der Kindern gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gewährt wird, nicht übersteigt.
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