Mandatssituation 15.5: Steuerberatungskosten als Nachlassverbindlichkeiten

Autor: Christ

Sachverhalt Checkliste Lösung

Die Lebensgefährtin L ist Erbin des am 20.05.2022 verstorbenen E. Der Wert des Nachlasses beträgt 100.000 Euro. L beauftragt die Steuerberaterin S mit der Durchführung des Besteuerungsverfahrens. S zeigt daraufhin den Erwerb dem Finanzamt an und gibt nach entsprechender Aufforderung des Finanzamts die Erbschaftsteuererklärung ab. Dafür berechnet sie ein Honorar von 2.000 Euro brutto. Das Finanzamt ist der Auffassung, dass es innerhalb der letzten zehn Jahre einen Vorerwerb gegeben hat und berechnet einen Nachlasswert von 150.000 Euro. Auf Basis dieses Werts setzt es die Erbschaftsteuer durch Bescheid vom 30.11.2022 fest. Hiergegen legt S im Namen von L Einspruch ein und kann belegen, dass der Vorerwerb bereits elf Jahre zurückliegt. Daraufhin ändert das Finanzamt den Erbschaftsteuerbescheid. S berechnet L für den Einspruch ein Honorar von 1.500 Euro brutto.

L möchte wissen, ob die Steuerberaterkosten als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar sind.