Mandatssituation 15.7: Vor- und Nacherbschaft erbschaftsteuerlich nicht attraktiv

Autor: Christ

Sachverhalt Checkliste Lösung

Der verwitwete Vater (V) von Tochter T ist mit Frau L liiert. In seinem Testament hat er L als nicht befreite Vorerbin und seine Tochter als Nacherbin eingesetzt. Der Nacherbfall soll mit dem Tod von L eintreten. Am 02.01.2011 verstirbt V, L beerbt ihn. Zum Vermögen des V zählt im Wesentlichen eine Immobilie, die 2011 einen Wert von 500.000 Euro hat. L wird in Steuerklasse III eingestuft, ihr persönlicher Freibetrag beträgt 20.000 Euro, und ihr Steuersatz beträgt 30 %. Sie muss danach 480.000 Euro der Erbschaftsteuer unterwerfen (vereinfachte Berechnung, aus Gründen der Übersichtlichkeit ohne Ansatz weiterer Ausgaben), die Erbschaftsteuer beträgt 144.000 Euro. Ein Abschlag für den Nachteil, dass sie lediglich Vorerbin ist, wird ihr nicht gewährt.

Am 30.11.2022 verstirbt L. Neben der zum Nacherbvermögen zählenden Immobilie (Wert am 30.11.2022: 900.000 Euro) hat L auch eigenes Barvermögen i.H.v. 300.000 Euro. L hat T als ihre Erbin eingesetzt.

Mit welcher Erbschaftsteuer mit T rechnen?

Sachverhalt Checkliste Lösung

Diese Informationen benötigen Sie von Ihrer Mandantschaft:

Testament bzw. letztwillige Verfügung des Vaters

Testament bzw. letztwillige Verfügung der L

Vermögensaufstellung

Aufstellung etwaiger Vorerwerbe von L innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Todestag von L