Autor: Hanshold-Lindner |
Ein chinesisches Ehepaar hat vor 40 Jahren in seiner damaligen Heimat China geheiratet. Es lebt seit inzwischen 20 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland. Beide Eheleute sind im Jahr 2000 in der Bundesrepublik Deutschland eingebürgert worden und haben ihre chinesische Staatsbürgerschaft aufgegeben. Sie haben zwei gemeinsame Töchter bekommen, von denen jede wiederum ein minderjähriges leibliches Kind hat. Eine der Töchter ist vorverstorben, der Schwiegersohn hat neu geheiratet. Das halbwaise Enkelkind ist vollständig in die neue Familie des Schwiegersohns integriert. Das chinesische Ehepaar möchte erreichen, dass beim Tod des Erstversterbenden von ihnen das halbwaise Enkelkind möglichst wenig aus der Erbschaft erhält. Was raten Sie dem Ehepaar?
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