Mandatssituation 2.6: Erbausschlagung durch Minderjährigen

Autor: Hanshold-Lindner

Sachverhalt Checkliste Lösung

Zustimmungserfordernisse im Erbrecht

Aus der Ehe des Erblassers ist ein Sohn hervorgegangen. Dieser ist 17 Jahre alt. Der Erblasser verstirbt bei einem Autounfall. Die Mutter und der Sohn kommen zu Ihnen. Der Nachlass umfasst Vermögensgegenstände mit einem Wert von rund 15.000 Euro. Weiterhin gibt es eine Restverbindlichkeit i.H.v. 20.000 Euro aus einem Verbraucherdarlehen des Erblassers. Raten Sie Mutter und Sohn zur Ausschlagung der Erbschaft? Wie ist diese Ausschlagung zu bewerkstelligen?

Sachverhalt Checkliste Lösung

Die Mutter wird gesetzliche Erbin als Ehefrau, der Sohn gesetzlicher Erbe als Abkömmling. Mit dem Erbfall geht das Vermögen des Erblassers als Ganzes auf beide als Miterben zu je 1/2 über, § 1922 Abs. 1 BGB (vgl. Mandatssituation (Abwandlung) 2.1.1 und Mandatssituation (Abwandlung) 2.1.3).

Die Mutter und der Sohn erben Aktiva und Passiva (Universalsukzession), also auch die Restverbindlichkeit aus dem Verbraucherdarlehn.

Auf den ersten Blick scheint der Nachlass überschuldet.

Warnhinweis

Darlehensausfallversicherung

Doch Vorsicht: Zunächst ist zu prüfen, ob das wirklich zutrifft. Möglicherweise gibt es eine Darlehensausfallversicherung, die im Todesfall für den Darlehensnehmer einspringt und die restliche Darlehensschuld zu tilgen hat. Dann wäre der Nachlass werthaltig und von einer Ausschlagung abzuraten.