Mandatssituation 4.4: Weichende Erben

Autor: Krüger

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren

M und F haben zwei gemeinsame Kinder - T und S. Nach Abschluss seines Studiums überlegt S, sich mit einem eigenen Unternehmen selbständig zu machen. M und F sind grundsätzlich bereit, S das nötige Startkapital von mehreren 100.000 Euro als Eigenkapital zur Verfügung zu stellen. Hierdurch reduziert sich ihr Vermögen substantiell. M und F wollen ihre Kinder aber auch weitestgehend gleich behandeln und fragen nach ihren diesbezüglichen Möglichkeiten.

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Was können M und F selbst unternehmen, um für einen Ausgleich zu sorgen?

Wie kann S als Empfänger der Zuwendung mit in die Verantwortung genommen werden?

Ist die weichende Erbin T bei den Vereinbarungen von M, F und S zu beteiligen?

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Lebzeitige Ausgleichszahlung

Ist dies finanziell darstellbar, können bei lebzeitigen Erwerben weichende, potentielle Erben am einfachsten durch eine zum Zuwendungsgegenstand (wert-)gleiche Geldzahlung entschädigt werden. Zu unterscheiden sind Einmalleistungen und wiederkehrende Ausgleichszahlungen. Ist die Zahlung durch M und F selbst nicht gewollt oder nicht möglich, kommt alternativ eine Herauszahlung durch S selbst in Betracht.