Mandatssituation 4.6: Geschenktes Sparbuch

Autor: Krüger

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Erblasser E erteilt V Bankvollmacht. Eine Beschränkung auf einzelne Konten, für spezielle Geschäfte oder besondere Situationen erfolgt nicht. Als E verstirbt, befindet sich sein Sparbuch nicht mehr in dessen Unterlagen. Es stellt sich heraus, dass das Sparbuch bei V war und dieser sich nach dem Tod des E das Guthaben hat auszahlen lassen. Gegenüber der gesetzlichen Erbin G erklärt V hierzu, das Sparbuch habe ihm E zu Lebzeiten als Geschenk übergeben. Zurückzahlen will V der G daher nichts. G möchte wissen, welche Möglichkeiten sie hat, oder ob sie sich hiermit abfinden muss.

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Wurde die Schenkung des E an den V notariell beurkundet?

Setzt die Auszahlung des Guthabens die Vorlage des Sparbuchs voraus?

War die Vollmacht zeitlich oder gegenständlich beschränkt worden?

Was muss der Bevollmächtigte im Rückforderungsprozess beweisen?

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Notarielles Schenkungsversprechen