Mandatssituation 8.10: Anspruch auf Umbettung (Totenfürsorge)

Autor: Klose

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren

Nach dem Tod des Vaters ist der Mandant aufgrund gesetzlicher Erbfolge Miterbe zu 1/2 neben seiner Schwester geworden. Der Vater hatte fast sein gesamtes Leben in Aachen gelebt. Auf dem Friedhof in Aachen sind auch seine Eltern und seine Ehefrau, die Mutter des Mandanten und seiner Schwester, beerdigt. Nach dem Tod der Ehefrau war der Vater zu seiner Tochter nach Berlin gezogen, die sich um ihn kümmerte. Dort war er auch verstorben. Da der Mandant wenig Kontakt zu seiner Schwester hatte, hatte er erst vor ein paar Tagen erfahren, dass diese bereits die Bestattung des Vaters in Berlin veranlasst hatte. Der Mandant ist damit aber nicht einverstanden. Er möchte, dass sein Vater neben seiner Ehefrau und der Mutter der Geschwister auf dem Familienfriedhof in Aachen beerdigt wird. Er ist der Ansicht, dies sei auch der Wille des Vaters gewesen. Dieser habe immer wieder geäußert, dass er neben seiner Ehefrau auf dem Friedhof in Aachen bestattet werden möchte. So habe er sich auch wiederholt gegenüber Verwandten und Bekannten geäußert. Zudem habe er das Nutzungsrecht am Grab seiner Frau vor Jahren verlängern lassen, um selbst in diesem Grab bestattet werden zu können. Der Schwester sei dieser Wille des Vaters bekannt gewesen. Trotzdem habe sie die Bestattung in Berlin veranlasst und sich einer Umbettung nach Aachen widersetzt.