Mandatssituation 8.7: Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft

Autor: Klose

Sachverhalt Checkliste Lösung Muster 1 Muster 2

Die drei Geschwister sind Miterben zu je 1/3. Zum Nachlass gehören ein Mehrfamilienhaus und ein Wertpapierdepot. In seinem Testament hat der Erblasser Dauertestamentsvollstreckung angeordnet und die Auseinandersetzung für zehn Jahre ausgeschlossen. Der Mandant als Miterbe zu 1/3 benötigt Geld und möchte aus der Erbengemeinschaft ausscheiden und seinen Anteil veräußern.

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Verfügung über den Miterbenanteil (§ 2033 BGB)

Die starke Bindung innerhalb der zwangsweise entstehenden Erbengemeinschaft kann zu einer Bürde für die Miterben werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Erblasser die Auseinandersetzung auf Dauer ausgeschlossen hat oder wenn Streitigkeiten unter den Miterben eine einvernehmliche Auseinandersetzung unmöglich machen. § 2033 Abs. 1 BGB gibt jedem Miterben deshalb das Recht, über seinen Anteil am Nachlass zu verfügen. Hierdurch erhält er die Möglichkeit, seinen Anteil am Vermögen des Erblassers schon vor der Auseinandersetzung wirtschaftlich zu verwerten, indem er ihn entweder veräußert oder als Kreditsicherheit einsetzt.

Unbeschränkbares Verfügungsrecht