Der angefochtene Beschluss und der Beschluss des Amtsgerichts Siegen vom 30.07.2007 werden aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Siegen zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 15.000 € festgesetzt.
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