Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
3.Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Streitig ist, ob die Klägerin als Vermächtnisnehmerin zu Recht Zahlungen als den Wert ihres erbschaftsteuerlichen Erwerbes mindernd geltend machen darf, die sie an die Erbin zum Ausgleich für Schulden geleistet hat, die von noch durch die Erblasserin abgeschlossenen Werkverträgen herrühren.
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