BFH - Urteil vom 01.06.2004
IX R 61/03
Normen:
EStG § 7 Abs. 4 § 10e ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 27
DStRE 2005, 24
ZEV 2005, 29
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 10.07.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 5325/99

Mittelbare Grundstücksschenkung

BFH, Urteil vom 01.06.2004 - Aktenzeichen IX R 61/03

DRsp Nr. 2004/17220

Mittelbare Grundstücksschenkung

1. Der Stpfl. kann Kaufpreiszahlungen für die von ihm selbst genutzte Wohnung nicht als AK geltend machen, wenn ihm das betroffene Grundstück mittelbar geschenkt wurde und ihm deshalb kein Aufwand entstanden ist.2. Eine mittelbare Grundstücksschenkung ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Schenker bereits an dem Grundstückskaufvertrag mit dem Veräußerer beteiligt, der geschenkte Geldbetrag unmittelbar auf das Notaranderkonto überwiesen wird oder die vor dem Kauf erfolgte Schenkung mit genauer Zweckbindung für ein bestimmtes Grundstück verbunden ist.3. Hat der Stpfl. die Schenkung erst nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags über das Grundstück erhalten, kann nicht mehr das Grundstück selbst, sondern lediglich der Geldbetrag als Gegenstand der Schenkung angesehen werden.

Normenkette:

EStG § 7 Abs. 4 § 10e ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind in den Streitjahren zusammen veranlagte Eheleute.