Auf die Berufung des Beklagten wird das Schlussurteil des Landgerichts Landshut vom 07.06.2018, Az.
Die Klage wird abgewiesen.
2.Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Kläger 90%, der Beklagte 10%.
II.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III.Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.
IV.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
V. VI.
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