Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und das Amtsgericht angewiesen, den notariellen Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 und 2 vom 14. April 2023 zurückzuweisen.
Beschwerdewert: 23.666,67 €.
A.
Die Beteiligten zu 3 und 4 wenden sich mit ihrer Beschwerde gegen die Feststellung des Amtsgerichts, den Beteiligten zu 1 und 2 sei ein Erbschein zu erteilen, der sie als Miterben zu je 1/2 ausweist.
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