Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer wird der Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Straubing vom 25.08.2020, Az. HF-1367-2, aufgehoben.
2.Die Sache wird an das Amtsgericht - Grundbuchamt - Straubing zum Erlass einer Zwischenverfügung zurückverwiesen.
3.Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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