Auf die Rechtsmittel der Antragstellerin werden der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe - 11. Zivilsenat - vom 1. März 2021 und die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Mannheim - Grundbuchamt - vom 2. März 2020 aufgehoben.
Das Grundbuchamt wird angewiesen, den Antrag vom 27. Januar 2020 auf Berichtigung des Grundbuchs nicht aus den in der Zwischenverfügung vom 2. März 2020 genannten Gründen abzulehnen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 5.000 €.
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