OLG München - Beschluss vom 31.10.2014
34 Wx 293/14
Normen:
BGB § 2229 IV; GBO § 35I;
Fundstellen:
FamRZ 2015, 698
FuR 2015, 184
NJW 2015, 6

Nachweis der Erbfolge durch notarielles Testament gegenüber dem Grundbuchamt

OLG München, Beschluss vom 31.10.2014 - Aktenzeichen 34 Wx 293/14

DRsp Nr. 2015/1129

Nachweis der Erbfolge durch notarielles Testament gegenüber dem Grundbuchamt

1. Zum Nachweis der Erbfolge durch notarielles Testament anstelle eines Erbscheins. (amtlicher Leitsatz)2. Haben mehrere sachverständige Befunde, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Errichtung der letztwilligen Verfügung erstellt worden sind, das Ergebnis, dass die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit zu bejahen ist, jedenfalls aber nicht zweifelsfrei verneint werden kann, ist für die Erbfolge von der Testierfähigkeit auszugehen. Das Grundbuchamt kann nicht mit der Begründung, es sei nicht zweifelsfrei nachgewiesen, dass der Erblasser testierfähig gewesen sei, einen Erbschein verlangen. (amtlicher Leitsatz)

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 17. Juni 2014 aufgehoben.

Normenkette:

BGB § 2229 IV; GBO § 35I;

Gründe

I.