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Rechtsprechung
1999
Sonstige
OLG
OLG Düsseldorf
OLG Düsseldorf - Beschluss vom 10.11.1999
3 Wx 371/99
Normen:
BGB
§
1982
§
1990
§
2009
;
Fundstellen:
DRsp I(170)100h
OLGReport-Düsseldorf 2000, 126
Rpfleger 2000, 115
Nachweis der zur Haftungsbeschränkung führenden Dürftigkeit des Nachlasses
OLG Düsseldorf,
Beschluss
vom 10.11.1999
- Aktenzeichen 3 Wx 371/99
DRsp Nr. 2004/1358
Nachweis der zur Haftungsbeschränkung führenden Dürftigkeit des Nachlasses
Möglichkeiten und Wege für den Erben, die Dürftigkeit des Nachlasses im Sinne von §
1990
Abs.
1
BGB
nachzuweisen.
Normenkette:
BGB
§
1982
§
1990
§
2009
;
Gründe (Auszüge):
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