OLG Köln - Urteil vom 16.12.1997
3 U 111/97
Normen:
AnfG § 7 ; BGB § 1030 ;
Fundstellen:
JuS 1999, 708
NJW-RR 1999, 239
NZM 1998, 1023
OLGReport-Köln 1998, 12
OLGReport-Köln 1998, 129
VersR 1999, 764

Nießbrauch an einem Grundstück: Übertragung - Bestellung - Wertersatzanspruch - Wertberechnung

OLG Köln, Urteil vom 16.12.1997 - Aktenzeichen 3 U 111/97

DRsp Nr. 1998/2157

Nießbrauch an einem Grundstück: Übertragung - Bestellung - Wertersatzanspruch - Wertberechnung

»1. Wird ein Grundstück unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs übertragen, so ist der Nießbrauch nicht als Gegenleistung anzusehen; vielmehr handelt es sich um eine Schenkung unter Auflage.2. Der Nießbrauch kann noch von dem bisherigen Eigentümer für sich selbst bestellt werden.3. Für die Höhe des Wertersatzanspruchs gem. § 7 Anfechtungsgesetz kommt es auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an.4. Zur Berechnung des Wertes eines lebenslänglichen Nießbrauchs.«

Normenkette:

AnfG § 7 ; BGB § 1030 ;

Tatbestand: