OLG Bremen vom 23.05.1986
1 W 142/85/b
Normen:
BGB § 1565 Abs.1 S.2, § 1566 Abs.1, § 1567 Abs.1 S.1;
Fundstellen:
DRsp I(166)156a-c
FamRZ 1986, 833

OLG Bremen - 23.05.1986 (1 W 142/85/b) - DRsp Nr. 1992/7517

OLG Bremen, vom 23.05.1986 - Aktenzeichen 1 W 142/85/b

DRsp Nr. 1992/7517

a. Eingreifen der unwiderlegbaren Vermutung des § 1566 Abs. 1 nur bei Vorliegen der Erfordernisse einer einverständlichen Scheidung nach § 630 ZPO. zu b-c. Versöhnungsbereitschaft getrenntlebender Ehegatten (b) schließt die negative Eheanalyse nach § 1565 Abs. 1 Satz 2 aus; (c) hat keinen Einfluß auf die Zerrüttungsvermutungen des § 1566.

Normenkette:

BGB § 1565 Abs.1 S.2, § 1566 Abs.1, § 1567 Abs.1 S.1;

(a) »... Auf die unwiderlegbare Vermutung des § 1566 Abs. 1 BGB .. können sich die Beteiligten nicht mit Erfolg berufen. Zwar haben die Eheleute A. am 18. 4. 1982 über ein Jahr lang getrennt gelebt und am 20. 11. 1981 übereinstimmend Antrag auf Scheidung der Ehe gestellt. Nach nahezu einhelliger Auffassung in Rechtspr. und Lit. Ä der sich der Senat anschließt Ä ist jedoch Voraussetzung der unwiderlegbaren Vermutung nach § 1566 Abs. 1 BGB, daß auch die Erfordernisse der einverständlichen Scheidung nach § 630 ZPO vorliegen, weil durch sie die Vermutung des endgültigen Scheiterns der Ehe mitgestützt wird (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1983, 1132; OLG Köln, FamRZ 1978, 25 ..). ...