OLG Düsseldorf - Beschluß vom 02.11.1990 (3 Wx 391/90) - DRsp Nr. 1999/10750
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 02.11.1990 - Aktenzeichen 3 Wx 391/90
DRsp Nr. 1999/10750
»Hat der Erblasser zwei Nacherben berufen, so darf bei Eintritt des Nacherbfalls dem Nacherben, der das Anwartschaftsrecht des anderen Nacherben erworben hat, kein Erbschein erteilt werden, der ihn als alleinigen Erben bezeichnet (Bestätigung der Senatsrechtsprechung MDR 1981, 143).«