Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Hanau vom 18.8.2016 - 7. Zivilkammer - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf € 800,00 festgesetzt.
Das angefochtene Urteil sowie dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Berufung ist gem. §
Auch die nachfolgende Stellungnahme der Kläger ist nicht geeignet, der Berufung zum Erfolg zu verhelfen:
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