Die befristeten Beschwerden der Beteiligten zu 1) und 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hanau vom 17. Februar 2016 werden zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligte zu 1) und 2). Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 112.500 € festgesetzt.
I.
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