Am 22.10.1981 verstarb Frau G. P., die durch notarielles Testament vom 19.01.1981 ihren Sohn, den Beklagten, und ihre Tochter, die Streitverkündete Frau G. J.-P., zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt hatte. Gleichzeitig hatte die Erblasserin Testamentsvollstreckung angeordnet. Der Kläger ist der derzeitige Testamentsvollstrecker.
Der Beklagte hat gegen die Miterbin einen rechtskräftig festgestellten Ausstattungsausgleichsanspruch in Höhe von 72.258,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 30.07.1982 (11 O 309/86 LG Aachen = 18 U 80/91 OLG Köln).
Der Nachlaß bestand im wesentlichen aus dem 1/3-Anteil an einem Hausgrundstück sowie Baugrundstücken und Waldstücken, einem Girokonto, Hausrat und Aktien.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|