Die Klägerin ist die Witwe, die Beklagte die Mutter des am 7.1.1989 verstorbenen A. Die Beklagte ist gleichzeitig die Tante der Klägerin (Schwester der Mutter der Klägerin). Die Klägerin und ihr Ehemann lebten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Parteien sind die einzigen gesetzlichen Erben des Verstorbenen in ungeteilter Erbengemeinschaft. Beteiligt an der Erbengemeinschaft ist die Klägerin mit einem 3/4-Anteil und die Beklagte zunächst neben ihrem Ehemann zu 1/8, nach dessen Tod inzwischen mit einem 1/4-Anteil. Dies entspricht den Angaben im Erbschein des Amtsgerichts vom 2.3.1990.
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