Die Beschwerde des Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 17. November 2015 wird zurückgewiesen.
2.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 5.000 €.
I.
Am 3.11.2014 verstarb die 1935 geborene deutsche Staatsangehörige Jutta A., die in zwei Grundbüchern als Eigentümerin von Grundbesitz eingetragen ist. Die Erblasserin hinterließ mehrere Verfügungen von Todes wegen, nämlich:
1. öffentliches, vor einem inländischen Notar errichtetes Testament vom 27.4.2000, eröffnet am 4.12.2014, in dem eine Vielzahl von natürlichen und juristischen Personen zu Erben in unterschiedlicher Quote eingesetzt werden;
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