OLG München - Beschluss vom 17.09.2012
34 Wx 212/12
Normen:
EGBGB Art. 189 Abs. 3; GBO § 53 Abs. 1; GBO § 125; BayAGBGB Art. 56 Abs. 3; EGBGB Art. 57; BayFiG Art. 8, 11;

OLG München - Beschluss vom 17.09.2012 (34 Wx 212/12) - DRsp Nr. 2012/20648

OLG München, Beschluss vom 17.09.2012 - Aktenzeichen 34 Wx 212/12

DRsp Nr. 2012/20648

Erfolglosigkeit eines Widerspruchs, der sich gegen die Anlegung eines Grundbuchblatts für ein selbständiges - altrechtliches - Fischereirecht und dessen rechtsgeschäftliche Übertragung richtet.

Tenor

I.

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen die Anlegung des Fischereigrundbuchs im Grundbuch von Oberthingau Bl. 961 (Amtsgericht -Grundbuchamt - Kaufbeuren) und die Eintragung der Beteiligten zu 2 als Berechtigten wird zurückgewiesen.

II.

Der Beteiligte zu 1 hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beteiligten zu 2 zu tragen.

III.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 3.000 EUR.

Normenkette:

EGBGB Art. 189 Abs. 3; GBO § 53 Abs. 1; GBO § 125; BayAGBGB Art. 56 Abs. 3; EGBGB Art. 57; BayFiG Art. 8, 11;

Gründe

I.

Die Beteiligten sind Eigentümer von Anliegergrundstücken im Unterlauf des Mühlbachs. Mit notarieller Urkunde vom 20.7.2009 beantragten die Eltern der Beteiligten zu 2 für das im Fischereisteuerkataster vermerkte Fischereirecht

Fischereirecht im Mühlbach, ..., beginnt bei der E. Mühle Flst. ... Gemarkung O., und endet bei der Einmündung in die Wertach,