Der Beschluss des Amtsgerichts Kempten - Nachlassgerichts - vom 3.2.2021 wird aufgehoben.
2.Die Nichtabhilfeentscheidung des Amtsgerichts Kempten - Nachlassgericht - vom 19.3.2021 wird aufgehoben.
3.Die Akten werden zu Händen des Nachlassrichters des Amtsgerichts Kempten zur weiteren Durchführung des Verfahrens zurückgeleitet.
I.
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