I.
Die am XXX im Alter von XXX Jahren verstorbene Erblasserin war ledig und kinderlos. Ein aus amtlicher Verwahrung erholtes handschriftliches Testament der Erblasserin vom 19.1.2006 hat im Wesentlichen folgenden Wortlaut:
"Nach meinem Tod soll die K.-Stiftung mein Spargeld erben. Konto bei der H.-Bank."
Der Wert und die Zusammensetzung des Nachlasses ist bisher nicht abschließend aufgeklärt. Die Niederschrift vom 19.1.2006 über die Inverwahrungnahme des Testaments gibt einen Geschäftswert von 10.000 EUR an. Grundbesitz soll nicht vorhanden sein. Ein Pflegedienst macht offene Forderungen in nicht genannter Höhe geltend.
Eine Cousine der Erblasserin hat auf dem ihr vom Nachlassgericht zugesandten Formblatt angekreuzt, dass sie einen Erbschein benötige.
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