Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 29. November 2016, Az.
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Beschwerdewert wird auf 45.000 € festgesetzt.
I.
Die Erblasserin war mit F... verheiratet. Dieser hatte zwei leibliche Kinder, den Beteiligten zu 1 und Frau G..., welche mit dem Beteiligten zu 2 verheiratet war.
Der Ehemann der Erblasserin verfasste am 10. September 1991 handschriftlich folgendes Schriftstück:
"Unser Testament
Regensburg, 10. September 1991
Wir, die Eheleute F... und A..., setzen uns gegenseitig als Erben ein.
Erben des Überlebenden von uns sollen unsere Kinder B... und G..., zu gleichen Teilen sein.
F..."
Die Erblasserin setzte handschriftlich auf dasselbe Schriftstück folgenden Passus:
"Regensburg 10.9.1991
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|