OLG Oldenburg - Beschluß vom 02.10.1986 (2 Ws 447/86) - DRsp Nr. 1995/8715
OLG Oldenburg, Beschluß vom 02.10.1986 - Aktenzeichen 2 Ws 447/86
DRsp Nr. 1995/8715
»Die "Erstverbüßerregelung" des § 57 Abs. 2 Nr. 1StGB ist auch dann anzuwenden, wenn gegen den Verurteilten unmittelbar nacheinander mehrere Freiheitsstrafen einschließlich Jugendstrafen vollstreckt werden.«