OLG Zweibrücken - Beschluß vom 13.07.1989 (3 W 74/89) - DRsp Nr. 1999/10823
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 13.07.1989 - Aktenzeichen 3 W 74/89
DRsp Nr. 1999/10823
»Die Bindungswirkung eines Erbvertrages entfällt, soweit er unwirksam oder gegenstandslos geworden ist. Eine ihm zuwiderlaufende spätere Verfügung von Todes wegen wird dann wirksam.«