OLG Zweibrücken - Beschluß vom 21.06.1988
3 W 3/88
Normen:
BGB §§ 2361, 2368 ;
Fundstellen:
OLGZ 1989, 153

OLG Zweibrücken - Beschluß vom 21.06.1988 (3 W 3/88) - DRsp Nr. 1999/10825

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 21.06.1988 - Aktenzeichen 3 W 3/88

DRsp Nr. 1999/10825

»Hat das Beschwerdegericht das Nachlaßgericht angewiesen, ein Testamentsvollstreckerzeugnis mit einem bestimmten, gegenüber dem zugrunde liegenden Antrag eingeschränkten Inhalt zu erteilen, so ist dieser Beschluß selbst dann von Amts wegen aufzuheben, wenn nur der Antragsteller weitere Beschwerde eingelegt hat. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Antragsteller zu erkennen gibt, daß er - hilfsweise - mit der von dem Beschwerdegericht vorgenommenen Einschränkung einverstanden ist.«

Normenkette:

BGB §§ 2361, 2368 ;
Fundstellen
OLGZ 1989, 153