I.
Die am 23.3.1997 verstorbene Erblasserin war ledig und kinderlos. Ihr Nachlaß besteht im wesentlichen aus einer Eigentumswohnung.
Die Beteiligten zu 1 und 2 - Nichte bzw. Neffe der Erblasserin - sind Geschwister. Sie machen geltend, die Erblasserin aufgrund letztwilliger Verfügung zur Hälfte bzw. allein beerbt zu haben.
Den Vorinstanzen lagen mehrere von der Erblasserin in bezug auf die Erbfolge eigenhändig geschriebene und unterschriebene Schriftstücke vor:
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