BGH - Urteil vom 04.02.1976
IV ZR 156/73
Vorinstanzen:
OLG Köln, vom 10.07.1973

Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen geminderten Nachlassvermögens infolge zu Lebzeiten des Erblassers erfolgter Schenkungen und wegen bei einem der Erben eingetretener Bereicherung durch eine zugunsten des Erblassers erfolgte Steuererstattung; Kostentragung bei Aufwendungen für einen für beide Eheleute tätig werdenden Anwalt; Ausgleichsanspruch für auf Verbindlichkeiten des Erblassers gezahlte Beträge; Gegenstand der Schenkung bei Übergang des Lebensversicherungsverhältnisses auf den Erben

BGH, Urteil vom 04.02.1976 - Aktenzeichen IV ZR 156/73

DRsp Nr. 2012/11631

Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen geminderten Nachlassvermögens infolge zu Lebzeiten des Erblassers erfolgter Schenkungen und wegen bei einem der Erben eingetretener Bereicherung durch eine zugunsten des Erblassers erfolgte Steuererstattung; Kostentragung bei Aufwendungen für einen für beide Eheleute tätig werdenden Anwalt; Ausgleichsanspruch für auf Verbindlichkeiten des Erblassers gezahlte Beträge; Gegenstand der Schenkung bei Übergang des Lebensversicherungsverhältnisses auf den Erben

Tenor

Unter Zurückweisung der Revision im übrigen wird das Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 10. Juli 1973 insoweit aufgehoben, als die Berufung in Höhe von 37.946,81 DM zurückgewiesen und über die Kosten des Rechtsstreits entschieden ist.

In diesem Umfang wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Tatbestand