Unter Zurückweisung der Revision im übrigen wird das Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 10. Juli 1973 insoweit aufgehoben, als die Berufung in Höhe von 37.946,81 DM zurückgewiesen und über die Kosten des Rechtsstreits entschieden ist.
In diesem Umfang wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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