OLG Saarbrücken - Beschluss vom 19.10.2006
8 UH 496/06
Normen:
BGB § 2344 Abs. 1, 2 ; ZPO § 114 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 1275
OLGReport-Saarbrücken 2007, 95
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 415/05

Prozesskostenhilfe - Feststellungsinteresse an eigener Miterbenstellung neben Klage auf Erbunwürdigkeitserklärung gegen potentiellen Erben

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.10.2006 - Aktenzeichen 8 UH 496/06

DRsp Nr. 2007/6740

Prozesskostenhilfe - Feststellungsinteresse an eigener Miterbenstellung neben Klage auf Erbunwürdigkeitserklärung gegen potentiellen Erben

»Der Kläger hat kein berechtigtes Feststellungsinteresse, den Beklagten über eine Erbunwürdigkeitserklärungsklage hinaus auf Feststellung in Anspruch zu nehmen, selbst Erbe geworden zu sein.«

Normenkette:

BGB § 2344 Abs. 1, 2 ; ZPO § 114 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger begehrt Prozesskostenhilfe zur Durchführung der Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 20.07.2006 -3 O 415/05-, soweit sein Antrag, seine Miterbenstellung zu 1/2 festzustellen, zurückgewiesen wurde. Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger ist der Bruder des am 09.07.2005 verstorbenen M. S. D.. Dessen Eltern sind der Beklagte und die allein sorgeberechtigte Mutter des Klägers, die rechtskräftig geschiedene Ehefrau des Beklagten.

Der Kläger hat im Wege der Erbunwürdigkeitsklage begehrt, den Beklagten für den Erbfall nach dem am 09.07.2005 in Homburg verstorbenen M. S. D. für erbunwürdig zu erklären, weil der Beklagte diesen vorsätzlich getötet habe. Des weiteren hat er die Feststellung begehrt, der verstorbene M. S. D. sei von ihm und seiner Mutter aufgrund gesetzlicher Erbfolge zu je 1/2 beerbt worden.