R B 160.7 ErbStR2019
Stand: 16.12.2019
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III. Bewertungsgesetz
D. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Zu § 160 BewG
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R B 160.7 ErbStR2019 Nutzungsteil Obstbau

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R B 160.7 Nutzungsteil Obstbau

ErbStR2019 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 )

Zum Nutzungsteil Obstbau gehören die obstbaulich genutzten Flächen, insbesondere des Baumobstes, des Strauchbeerenobstes und der Erdbeeren, einschließlich derjenigen Flächenanteile, die den Pflanzenbeständen nicht unmittelbar als Standraum dienen, wie Zwischenflächen und Vorgewende.

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