(1) 1Der aus dem Bodenrichtwert nach R B 179.2 ermittelte Bodenwert pro m2 ist auf volle Cent abzurunden und ergibt multipliziert mit der Grundstücksfläche den Wert des Grund und Bodens (Bodenwert). 2Der Bodenwert ist auf volle Euro abzurunden. (2) 1Hat der Gutachterausschuss keinen Bodenrichtwert nach §
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|