R E 3.5 ErbStR2011
Stand: 26.10.2017
zuletzt geändert durch:
Erlass, BStBl. I S. 1456
II. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Zu § 3 ErbStG

R E 3.5 ErbStR2011 Vertragliche Hinterbliebenenbezüge aus einem Arbeitsverhältnis des Erblassers

R E 3.5 Vertragliche Hinterbliebenenbezüge aus einem Arbeitsverhältnis des Erblassers

ErbStR2011 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2011 )

(1) 1Die kraft Gesetzes entstehenden Versorgungsansprüche Hinterbliebener unterliegen nicht der Erbschaftsteuer. 2Hinterbliebene in diesem Sinne sind nur der mit dem Erblasser bei dessen Tod rechtsgültig verheiratete Ehegatte oder Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes und die Kinder des Erblassers. 3Zu den nicht steuerbaren Ansprüchen (Bezügen) gehören insbesondere: 1. Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen von Beamten auf Grund der Beamtengesetze des Bundes und der Länder; 2. Versorgungsbezüge, die den Hinterbliebenen von Angestellten und Arbeitern aus der gesetzlichen Rentenversicherung zustehen. 2Dies gilt auch in den Fällen freiwilliger Weiter- und Höherversicherung;