Recht des Vollmachtgebers zum Widerruf der Vollmacht
BGH, vom 13.05.1971 - Aktenzeichen VII ZR 310/69
DRsp Nr. 1996/15003
Recht des Vollmachtgebers zum Widerruf der Vollmacht
Es besteht ein unverzichtbares Recht des Vollmachtgebers zum Vollmachtswiderruf jedenfalls bei Aufträgen, die ausschließlich seinen Interessen dienen; hingegen ist der Ausschluß des Widerrufsrechts dann möglich, wenn die Vollmachtserteilung auch - zumindest gleichwertig - im Interesse des Bevollmächtigten liegt.