OLG Düsseldorf - Beschluss vom 16.10.2014
I-10 U 95/14
Normen:
BGB § 2077;
Fundstellen:
FamRZ 2015, 2004
ZEV 2015, 274
Vorinstanzen:
LG Mönchengladbach, vom 04.04.2014

Rechte der Erben an einer Hinterbliebenenleistung als einmalige Kapitalsumme aus einer betrieblichen Altersversorgung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2014 - Aktenzeichen I-10 U 95/14

DRsp Nr. 2015/7243

Rechte der Erben an einer Hinterbliebenenleistung als einmalige Kapitalsumme aus einer betrieblichen Altersversorgung

1. Eine einmalige Kapitalsumme als Hinterbliebenenleistung aus einer betrieblichen Altersversorgung ist nach Versterben des Berechtigten an die Ehefrau auszuzahlen, auch wenn ein Scheidungsverfahren bereits anhängig war. 2. § 2077 Abs. 1 S. 2 BGB ist nicht entsprechend anzuwenden, da die Hinterbliebenenleistung nicht als letztwillige Verfügung zu behandeln ist, sondern eine steuerbegünstigte Leistung aus der betrieblichen Altersversorgung darstellt.

Tenor

1.

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 4. April 2014 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach gem. § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 7. November 2014.

2.

Der Streitwert für die Berufung wird auf bis zu 95.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 2077;

Gründe