I. Die Abkömmlinge des am 20. Dezember 1986 verstorbenen Erblassers sind seine Tochter M und deren Kinder S und V. Aufgrund Testaments vom 23. Juli 1985 wurde er allein von seiner Enkelin S, der Beteiligten zu 1), beerbt. Der Erblasser ordnete Testamentsvollstreckung an. Testamentsvollstrecker ist der Beteiligte zu 2).
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