VGH Bayern - Beschluss vom 16.10.2017
8 ZB 16.407
Normen:
BayStrWG Art. 40; BNatSchG § 34 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Bayreuth, vom 11.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen B 1 K 13.346

Rechtmäßigkeit einer Grundstücksenteignung im Rahmen eines Planfeststellungsbeschluss zu einem Hochwasserrückhaltebecken; Nachweis der Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebs durch ein Straßenbauvorhaben

VGH Bayern, Beschluss vom 16.10.2017 - Aktenzeichen 8 ZB 16.407

DRsp Nr. 2018/12968

Rechtmäßigkeit einer Grundstücksenteignung im Rahmen eines Planfeststellungsbeschluss zu einem Hochwasserrückhaltebecken; Nachweis der Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebs durch ein Straßenbauvorhaben

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Kläger zu 1 und zu 2 haben die Kosten des Antragsverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.

III.

In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 11. Januar 2016 wird der Streitwert für beide Rechtszüge auf je 30.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BayStrWG Art. 40; BNatSchG § 34 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Kläger wenden sich als Rechtsnachfolger der verstorbenen Eigentümerin eines landwirtschaftlichen Betriebs gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberfranken vom 12. April 2013 für die Verlegung der Staats Straße 2205 "Landesgrenze - B. R. - C. - Bundesstraße 4" nördlich C. (2. Teilabschnitt des 2. Bauabschnitts) von W. bis zur Stadtgrenze C. (von Bau-km 0+000 bis Bau-km 5+235) im Gebiet der Stadt C. und der Gemeinde M.